Klageverfahren wird fortgeführt

Planfeststellungsbeschluss vom OVG für rechtswidrig erklärt

  

Das Klageverfahren gegen die geplante Deponie im Naturschutzgebiet "Haaßeler Bruch" wird fortgeführt.

 

Das Oberverwaltunggericht (OVG) ist im Juli 2017 der Klage des NABU gefolgt und hat den Planfeststellungsbeschluss zur Abfalldeponie Haaßel im Naturschutzgebiet  "Haaßeler Bruch" für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Klage gegen Abfalldeponie Haaßel erfolgreich

Leider ist damit diese unsinnige Planung nicht beendet. Die Antragstellerin versucht u.a. über eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Revision des Urteils zu erreichen. Gleichzeitig strebt aber auch der NABU eine Revision an, um zu verhindern, dass die Ablehnungsgeründe aus dem OVG-Urteil nachträglich geheilt werden.

Für diese neuen rechtlichen Schritte benötigen wir intensive fachanwaltliche Unterstützung, die leider sehr kostspielig ist. Es wäre ärgerlich, falls aus Geldmangel der seit 2011 geführte Kampf gegen eine Deponie mit belasteteten Baustoffen in einen Naturschutz eingestellt werden müsste. Wer diesen Einsatz unterstützen möchte, kann dies durch eine Spende tun.

Das Spendenkonto des NABU Kreisverbandes Bremervörde-Zeven wird unter der IBAN DE05241512350075201806 bei der Sparkasse Rotenburg Osterholz geführt.

Bei Angabe der eigenen Anschrift im Verwendungszweck der Überweisung wird selbstverständlich eine Spendenquittung erstellt.

Vielen Dank für die Unterstützung!

Verbuschung auf der Planfläche
Verbuschung auf der Planfläche