Libellen im Landkreis

Hilfe für bedrohte Libellen

Im Dezember 2002 startete das rund 213.000 € teure Libellen-Projekt im Landkreis Rotenburg und wurde in den vergangenen Jahren von der Stiftung BINGOLotto mit 130 000 € gefördert.  Es soll dazu dienen, die Lebensbedingungen für besonders gefährdete Arten gezielt und langfristig zu verbessern. Ferner soll eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit die Kenntnis und das Verständnis der Bevölkerung für diese inzwischen dringend erforderlichen Natur- und Artenschutzmaßnahmen fördern. Grundvoraussetzung für das Projekt und ausschlaggebend für die Förderung war die Fachkompetenz der beiden Libellenkundler des NABU, Werner Burkart und Wolfgang Lopau, die ihr Wissen im Buch "Libellen im Landkreis Rotenburg (Wümme)" im Jahr 2000 veröffentlichten. Es gibt einen relativ genauen Überblick über die Vorkommen und Verbreitung von 55 Libellenarten, beschreibt die aktuelle und potentielle Gefährdung zahlreicher Arten sowie die Gefährdungsursachen.

Professionelle Unterstützung erfuhren die ehrenamtlichen NABU Aktiven durch die Projektkoordination der Fachmitarbeiter der NABU Umweltpyramide. Das Projekt beinhaltet zwei wesentliche Teilbereiche: Einerseits praktische Naturschutzmaßnahmen, um die Lebensbedingungen für besonders gefährdete Arten gezielt und langfristig zu verbessern und andererseits eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, um das Verständnis für diese altertümlich anmutenden Fluginsekten zu fördern. Hierzu gehört auch die Ausarbeitung einer kleinen Fahrradrundtour "Libellen beobachten und kennen lernen".

Viele der gefährdeten Libellenarten leben an bedrohten, sich stark verändernden Gewässerlebensräumen, an die sie gebunden sind. Konkrete Maßnahmen zur Sicherung bzw. Entwicklung von Lebens- und Entwicklungsstätten besonders gefährdeter Libellenarten wurden seit Anfang 2003 durchgeführt. Typische, allerdings besonders gefährdete Eigenschaften der verschiedenen Landschaftsräume wie Moore, Geest oder Flussauen wurden gestärkt durch z. B Verbesserung der Uferstrukturen und Wasserpflanzengesellschaften, Entschlammung von Gewässern, Schaffung von fischfreien Zonen oder gar die Neuanlage von Teichen oder Grabenstrecken. Gleichzeitig ist das natürlich auch Hilfe für viele andere Arten in diesen bzw. um diese Gewässer. Alle Maßnahmen wurden vorher mit den hierfür zuständigen Behörden des Landkreises (und der ehemaligen Bezirksregierung) abgestimmt und von diesen genehmigt. Durch die gezielte Fortführung der Bestandsbeobachtungen in den nächsten Jahren nach Abschluss der praktischen Maßnahmen lässt sich der Erfolg unserer Arbeit ablesen.